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UVV-Prüfung

Schützt Gewerbetreibende nicht nur im Alltag,
sondern auch vor unangenehmen Konsequenzen.

Gewerbetreibende sind verpflichtet, mit ihrem gewerblich genutzten Fahrzeug die so genannten Unfallverhütungsvorschriften einzuhalten. Danach hat ein Unternehmer unter anderem gewerblich genutzte Fahrzeuge bei Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, durch einen Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand prüfen zu lassen. Damit sollen Fahrer bzw. Benutzer gewerblich genutzter Kraftfahrzeuge vor Unfällen geschützt werden, die passieren können, wenn die technischen Systeme nicht einwandfrei funktionieren.

Dabei schreiben die Unfallverhütungsvorschriften vor, dass das Ergebnis der Prüfung zu dokumentieren und bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren ist.

Wer diese Pflichten nicht einhält, riskiert eine Geldbuße bis zu zehntausend Euro. Mehr noch: Passiert ein Unfall mit einem betrieblich genutzten Fahrzeug, der im Zusammenhang mit einem ungeklärten Prüfungszeitpunkt steht, kann die Berufsgenossenschaft die Schadensregulierung verweigern. Hieraus können für den Arbeitgeber bzw. Fuhrparkleiter erhebliche finanzielle Nachteile resultieren.

Die Autohaus Schlesiger GmbH ist gern Ihr Partner für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften. Wir organisieren die notwendige Prüfung Ihres gewerblich bzw. dienstlich genutzten Kraftfahrzeugs und bewahren das Prüfungsergebnis bis zum nächsten Prüfungstermin auf. Rechtzeitig vor Fälligkeit erinnern wir Sie dann an den nächsten Termin bzw. organisieren in Absprache mit Ihnen die Prüfung, wenn sich Ihr Fahrzeug ohnehin bei uns befindet. Dabei spielt es übrigens keine Rolle, welche Marke Ihr Fahrzeug hat - wir bieten diese Dienstleistung markenunabhängig an.

Damit ist gewährleistet, dass Sie nicht nur in Ihrem beruflichen Alltag vor Gefahren besser geschützt sind, sondern auch vor den unangenehmen Folgen einer Geldbuße oder Regressforderungen im Unglücksfall.

Sprechen Sie uns gerne zu den Unfallverhütungsvorschriften an, wir beraten Sie.

Einige Fragen im Zusammenhang mit den Unfallverhütungsvorschriften (UVV) haben wir Ihnen nachfolgend beantwortet:

Für wen gelten die UVV und wer ist verantwortlich für deren Einhaltung?
Die UVV gelten für alle gewerblich genutzten Kraftfahrzeuge. Sie gilt sowohl für Lkw als auch Pkw sowie Sonderfahrzeuge. Verantwortlich für die Beachtung und Einhaltung der UVV ist der Fahrzeughalter. Im Fall von dienstlich genutzten Autos, deren Halter der Arbeitnehmer ist, ist der Arbeitgeber verantwortlich.

Wie oft muss die Prüfung sein?
Vorgeschrieben ist die Prüfung der genannten Fahrzeuge bei Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich. Das Prüfungsergebnis und damit der betriebssichere Zustand des Fahrzeugs ist zu dokumentieren und bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren.

Was wird überprüft?
Gegenstand der Prüfung nach den UVV sind u. a. die Verkehrssicherheit, An- und Aufbauteile (z.B. Kofferraumdeckel, Motorhaube, Türen), die Ladungssicherung (ggf. vorhandenes Trennnetz, Gurte, Hilfsmittel), die Anhängerkupplung, die Haltegriffe und weitere sicherheitsrelevante Fahrzeugteile.

Was passiert, wenn die Prüfung nicht erfolgt und/oder nicht dokumentiert ist?
Wer die vorgeschrieben Prüfung nicht durchführen lässt bzw. die Durchführung nicht nachweisen kann, riskiert eine Geldbuße bis zu 10.000 Euro. Das sollte man nicht riskieren, zumal die Prüfung im Interesse Ihrer eigenen Sicherheit und der Ihrer Arbeitnehmer sowie anderer Verkehrsteilnehmer liegt.

 

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